§ 1 Geltungsbereich
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Kunden, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, haben keine Gültigkeit. Die Entgegennahme von Leistungen oder auch Teilleistungen gelten als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn Einkaufsbedingungen des Käufers dies ausschließen. Weitere Vereinbarungen zwischen dem Käufer und der Firma CMS-Solutions Udo Gerhards, nachfolgend CMS-Solutions genannt, wurden nicht getroffen, mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluß
Angebote sind freibleibend und unverbindlich und können von CMS-Solutions bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Bestellungen des Auftraggebers stellen verbindliche Angebote dar, die CMS-Solutions innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen kann. Der Kunde ist an seinen Auftrag 10 Arbeitstage ab diesem Zugang bei CMS-Solutions gebunden. Aufträge gelten als angenommen, wenn diese durch die Firma CMS-Solutions entweder schriftlich per Post, per Telefax oder per E-Mail bestätigt wurden oder die Firma CMS-Solutions durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages zu erkennen gibt, daß der Auftrag angenommen wurde. Die Benachrichtigung des Kunden erfolgt in diesem Falle ebenfalls durch Postsendung, Telefax oder E-Mail. Pauschalangebote sind bis zum genannten Zeitpunkt verbindlich.
Ist abzusehen, daß die tatsächlichen Kosten den ursprünglich vereinbarten Betrag um mehr als 20% übersteigen, weist die Firma CMS-Solutions den Kunden auf die höheren Kosten hin. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht binnen 3 Tagen nach Zugang des Hinweises schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bei CMS-Solutions bekannt gibt.
Bei allen geleisteten Arbeiten, die aus welchen Gründen auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt CMS-Solutions eineangemessene Vergütung. Der Kunde erwirbt durch diese Zahlung keinerlei Rechte an diesen Arbeiten. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe, etc. sind unverzüglich an CMS-Solutions zurückzugeben.
Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot genannten Leistungen der Firma CMS-Solutions.
Haftung für die beim Kunden eingesetzte Hardware wird von der Firma CMS-Solutions nicht übernommen. Die benutzte Hardware des Kunden fällt in dessen Risikobereich und ist somit nicht Geschäftsgrundlage des Vertrages. Die Abnahme des Kunden für, durch die Firma CMS-Solutions fertiggestellte Aufträge bleibt davon unberührt. Wurde vereinbart, daß die Firma CMS-Solutions auch die Installation von benötigter Software beim Kunden vornimmt, so ist der Kunde verpflichtet die räumlichen, klimatischen, technischen und sonstigen Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit und Installation der Software auf eigene Kosten und in eigener Veranwortung zu schaffen.
§ 3 Urheberrecht
Alle Urheberrechte an im Rahmen eines Angebotes entworfenen und erstellten Grafiken, Texte, Konzeptionen und weitere Unterlagen bleiben bei CMS-Solutions and Solutions und dürfen nicht weitergegeben und nur im ursprünglichen Sinn und Zusammenhang verwendet werden. Der Auftraggeber erwirbt mit Fertigstellung und Veröffentlichung die Rechte an der Konzeption und den Seiteninhalten. Die Firma CMS-Solutions ist berechtigt, im Rahmen eines Auftrages entwickelte Programme, Programmteile und Konzepte auch nach der Auslieferung an den Kunden weiterzuverwenden. Der Quellcode verbleibt grundsätzlich bei CMS-Solutions. Das Urheberrecht geht nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über.
§ 4 Rechte Dritter
Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass CMS-Solutions überlassene oder sonst zur Verfügung gestellte Daten und Informationen weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Berufs- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Insbesondere versichert der Auftraggeber, dass diese Daten nicht fremde Urheber- oder Kennzeichnungsrechte verletzen und dass in die Seiten aufzunehmende Hyperlinks auf fremde Webseiten nicht rechtswidrig sind oder fremde Rechte verletzen. Im Verhältnis zum Auftraggeber ist CMS-Solutions nicht verpflichtet, überlassene Daten oder Informationen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit oder auf Rechte Dritter hin zu überprüfen. Dennoch behält sich CMS-Solutions vor, die Übernahme solcher Daten oder Informationen in die zu gestaltende Webseite abzulehnen, die ihm inhaltlich bedenklich erscheinen. Für den Fall, dass der Auftraggeber den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird CMS-Solutions die jeweiligen Daten, oder Informationen in die Webseite aufnehmen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer von CMS-Solutions erstellten Webseite des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber CMS-Solutions hiermit frei.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Fertiggestellte Webseiten und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von CMS-Solutions and Solutions.
§ 6 Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
Stellt der Auftraggeber die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstigen zu erbringenden Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung, oder übermittelt er die von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend.
Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
§ 7 Haftung, Schadenersatzansprüche
CMS-Solutions übernimmt keine Garantie dafür, dass der Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Die Dienstleistung von CMS-Solutions ist der Upload der Daten auf den Server. Für Störungen innerhalb des Internet kann CMS-Solutions keine Haftung übernehmen.
CMS-Solutions übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Datenüberspielung verursacht wurden. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. CMS-Solutions übernimmt keine Haftung, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse weiterverarbeitet werden (Reproduktion, Druck, Vervielfältigung etc.), selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, die gelieferten Waren (Entwürfe, Reinzeichnungen, Demos, Testversionen etc.) vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturabzüge und Testmuster zur Verfügung gestellt worden sind. Des weitern ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, das zur Verfügung gestelltes Material keine Urheberrechtsverletzung verursacht. Ansprüche der Urheber gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Stehen CMS-Solutions wegen Nichtabnahme des Auftraggebers Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so kann CMS-Solutions 50 % der Auftragssumme vom Auftraggeber als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, CMS-Solutions einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
§ 8 Beanstandungen/ Gewährleistung
Mängel, die offen zutage liegen, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne besondere Aufmerksamkeit sofort auffallen, sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Fertigstellung anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 24 Monaten ab Fertigstellung. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber CMS-Solutions wegen eines Mangels nur in Anspruch nehmen, sofern CMS-Solutions diesen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Auftraggeber übergeht, mit Fehlern behaftet oder fehlen zu dieser Zeit zugesicherte Eigenschaften, so ist CMS-Solutions nach eigener Wahl berechtigt nachzubessern. Soweit dem Auftraggeber zumutbar, ist CMS-Solutions zu einer mehrmaligen Nachbesserung berechtigt.
§ 9 Überlassene Materialien und Archivierung
Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt CMS-Solutions and Solutions keine Haftung. Der Transport geht zu Lasten des Auftraggebers. Archivierung von Daten, Zwischenergebnissen etc. ist Sache des Auftraggebers.
§ 10 Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht CMS-Solutions von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an CMS-Solutions, gleich in welcher Form, übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes kann CMS-Solutions keine Haftung übernehmen.
§ 11 Änderungsvorbehalt
Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinne einer besseren Performance angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben CMS-Solutions vorbehalten. Zu Teilleistungen ist CMS-Solutions berechtigt, sofern dem Auftraggeber dies zumutbar ist.
§ 12 Übertragung von Leistungen
CMS-Solutions kann die ihm obliegenden Leistungen persönlich erbringen oder von ihm sonst beauftragte Dritte erbringen lassen. Dies gilt nicht, wenn und soweit abweichende Regelungen ausdrücklich und schriftlich getroffen worden sind.
§ 13 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das Geschäftskonto der Firma CMS-Solutions zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer, schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Das vereinbarte Honorar ist nach Abschluss der Arbeiten fällig. Bei Neukunden behält sich CMS-Solutions vor, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 50 % der veranschlagten Auftragskosten als Anzahlung zu erbeten. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Rechnungen von CMS-Solutions and Solutions 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist CMS-Solutions berechtigt, den Zugriff zu den Internetseiten bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Geht der Betrag nicht innerhalb gemahnter Fristen ein, ist CMS-Solutions berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und einen evtl. Schadensersatz geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % über dem Diskontsatz der Landeszentralbank für Baden-Württemberg berechnet. Ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 14 Internet-/Domainregelung
Die Domainregistrierung, Wahl des Providers und die ordnungsgemässe Bezahlung des Providers ist allein Sache des Auftraggebers.
§ 15 Sonstiges
Soweit für die Leistungen von CMS-Solutions öffentlich-rechtliche Nebenkosten entstehen, die gesetzlich dem Auftraggeber zugewiesen sind, hat sie der Auftraggeber zu tragen.
Erbringt CMS-Solutions Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz, so kann er für die anfallenden Fahrtzeiten eine angemessene Vergütung verlangen. CMS-Solutions ist berechtigt, für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,30 Euro zu berechnen.
§ 16 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Oberferrieden.
Die für den Sitz von CMS-Solutions örtlich zuständigen Gerichte sind ausschließlich zuständig. CMS-Solutions kann Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben
Stand 10.04.2008